Vorübergehende Ausweitung von Flächen für Außengastronomie bei Bedarf

Unbürokratische Prüfung

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung prüfen aktuell Anträge von Gastwirten, die ihre Außenflächen erweitern wollen. Die Gaststätten wünschen sich größere Flächen, weil die Tische wegen der Corona-Regeln nach der Wiederöffnung weiter auseinander platziert werden müssen.

Die Verwaltung hat zugesagt, entsprechende Anträge schnell und unbürokratisch zu prüfen. Bürgermeisterin Sabine Anemüller sagte: "Wir unterstützen die Gewerbetreibenden nach allen Möglichkeiten. Gerade die Gastronomie hat unter der Schließung besonders gelitten." Die größeren Außenflächen werden vorübergehend genehmigt, wo immer das ohne großen Aufwand möglich ist.

Natürlich müssen dabei insbesondere Rettungs- und Versorgungswege frei bleiben. Das gilt auch für vorübergehend erlaubte Imbissstände in der Fußgängerzone Hauptstraße. Man werde zudem genau beobachten, ob sich durch die zusätzlichen Nutzungen Konflikte ergeben. Die erteilten Genehmigungen seien darum jederzeit widerruflich.

Sobald Gaststätten ihre Gäste wieder an Tischen bewirten dürfen, müsse die Stadt ebenso wie bei den Imbissständen die durch eine Satzung vorgegebenen Sondernutzungsgebühren erheben. Über die Frage, ob auf diese Zahlungen verzichtet wird, müsse die Politik entscheiden. Für die Zeit der Corona-Sperren hatte die Verwaltung von sich aus auf die Gebühren verzichtet. Das war möglich, weil der Fall der Unmöglichkeit der Nutzung der Außenflächen in der entsprechenden Satzung geregelt ist.

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