Viersen bestraft weiterhin Kinder für das Fehlverhalten ihrer Eltern

Viersener Kinder können für das Fehlverhalten ihrer Eltern bestraft werden.

Viersener Kinder können weiterhin aufgrund von elterlichem Fehlverhalten von der Ganztagsschule sowie der städtischen Betreuungsmaßnahme „Schule von acht bis eins“ ausgeschlossen werden, das hat der Rat am 28. März beschlossen. Was heißt das nun aber konkret?

Am 04.10.2016 hat der Rat der Stadt Viersen mehrheitlich die „Satzung über die Teilnahme und Erhebung von Beiträgen im Rahmen außerunterrichtlicher Angebote der offenen Ganztagsschule sowie der städtischen Betreuungsmaßnahme Schule von acht bis eins in der Stadt Viersen“ beschlossen. Ein Kind kann laut §10 Absatz 2 von der Ganztagsschule einschließlich Mittagessen ausgeschlossen werden, wenn es zum Beispiel das Betreuungsangebot nicht regelmäßig wahrnimmt oder mehr als einen Monat fernbleibt. Auch kann es davon ausgeschlossen werden, wenn die Zusammenarbeit aufgrund von Fehlverhalten nicht mehr möglich ist.

Im Dezember 2016 beantragte DIE LINKE die Streichung von zwei Ziffern des Paragraphen, die laut Meinung der Linken gegen die UN-Kinderrechtskonvention verstößen. Laut Satzung dürfen die Viersener Kinder der Ganztagsschule ausgeschlossen werden, wenn die Eltern ihrer Zahlungspflicht nicht nachkommen. Es handelt sich hierbei um folgende Ziffern im Wortlaut:

2. die Eltern ihrer Beitragspflicht zur Zahlung der Elternbeiträge nicht nachkommen, d.h. mit mindestens zwei Monatsbeiträgen in Verzug sind oder

3. die Eltern ihrer Pflicht zur Zahlung des Mittagessens nicht oder nicht ausreichend nachkommen und mit einem Betrag für mindestens 34 Mahlzeiten (zwei Monate mit jeweils durchschnittlich 17 Mahlzeiten), die eingenommen oder bereitgestellt wurden, in Verzug sind.

Die UN-Kinderrechtskonvention besagt im Artikel 2 Absatz 2 im Wortlaut:

Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass das Kind vor allen Formen der. Diskriminierung oder Bestrafung wegen des Status, der Tätigkeiten, der Meinungsäußerungen oder der Weltanschauung seiner Eltern, seines Vormunds oder seiner Familienangehörigen geschützt wird.

Aus Sicht der Fraktion DIE LINKE bedeute dies, dass das Kindeswohl vorrangig der Beitragspflicht der Eltern zu sehen sei und die in der Satzung genannten Sätze ersatzlos zu streichen seien. Der Viersener Stadtrat ließ sich vom Jugendhilfeausschuss und dem Schulausschluss beraten und legte den Antrag der Fraktion DIE LINKE am 28. März zur erneuten Abstimmung vor. Dabei stimmte die Mehrheit für den Erhalt der ursprünglichen Fassung der Satzung. Somit bleiben die genannten Ziffern 2 und 3 weiter bestehen.

Damit ist der Rat weiterhin mehrheitlich der Meinung, dass es in Ordnung sei, wenn Kinder für das Fehlverhalten ihrer Eltern bestraft würden.

Bild: freepik.com

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