Europawahl: Wahlberechtigung prüfen

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Europawahl: Eintrag ins Wählerverzeichnis unverzichtbar

Die Stadt Viersen hat mehr als 57.000 Wahlbenachrichtigungen für die Europawahl am 26. Mai 2019 verschickt. Alle Wahlberechtigten sollten diese Mitteilung erhalten haben oder in Kürze erhalten. Wer glaubt, wahlberechtigt zu sein, aber bis zum 5. Mai keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollten dann rasch aktiv werden. Nur wer sich bis zum 10. Mai bei der Wahldienststelle der Stadt Viersen gemeldet hat, kann noch an der Wahl teilnehmen.

Denn nur wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, darf wählen. Das Wählerverzeichnis liegt in der Zeit vom 6. bis 10. Mai öffentlich aus. Alle können während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Wahldienststelle kommen und in das Verzeichnis hinein sehen. Wer sich dort nicht findet, obwohl er oder sie wahlberechtigt sein sollte, muss bis zum 10. Mai Einspruch einlegen. Das kann direkt in der Wahldienststelle geschehen. Darüber hinaus ist ein schriftlicher Einspruch möglich. Weitergehende Informationen und ein Muster für einen Einspruch gibt es zum Beispiel auf der Internetseite des Bundeswahlleiters unter https://www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019/informationen-waehler.html

Menschen, die unter Vollbetreuung stehen, sind nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. April nicht länger von Wahlen ausgeschlossen. Sie sind aber wegen des späten Zeitpunkts der Gerichtsentscheidung nicht ins Wählerverzeichnis für die Europawahl eingetragen. Die Betreuerinnen oder Betreuer müssen für die Betroffenen einen entsprechenden Antrag stellen. Nur dann können diese Menschen ihr Wahlrecht ausüben.

Der Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis muss bis zum 5. Mai gestellt werden. Wer diesen Termin verpasst, muss bis spätestens 10. Mai einen Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen. Auch hierzu gibt es Hinweise und Musterformulare auf der Internetseite des Bundeswahlleiters.

Die Wahldienststelle der Stadt Viersen ist ab Freitag, 26. April, geöffnet. Sie sitzt im Raum 100 im Stadthaus, Rathausmarkt 1. Öffnungszeiten sind: montags bis mittwochs, 8 bis 16 Uhr, donnerstags 8 bis 18 Uhr, freitags 8 bis 13 Uhr und samstags 10 bis 13 Uhr. Telefonisch ist die Wahldienststelle zu erreichen unter den Rufnummern 02162 101-129, -314, -325, -326, -339.

Informationen zur Europawahl auf der Internetseite der Stadt Viersen: https://www.viersen.de/de/inhalt/europawahl-2019/

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