Behörden kontrollieren Shisha-Bars in Viersen

Die Ordnungsbehörde der Stadt Viersen hat gemeinsam mit der Feuerwehr, der  Polizei und dem Zoll Shisha-Bars in der Viersener Innenstadt kontrolliert.  Dabei wurde sowohl die Belastung der Atemluft mit Kohlenmonoxid (CO)  überprüft als auch nach unversteuertem Tabak gesucht.

Hintergrund waren Vorfälle in Nachbarstädten, bei denen Gäste von  Shisha-Bars vermutlich aufgrund zu hoher Kohlenmonoxid-Werte in der Luft  über Beschwerden klagten. In Einzelfällen waren Menschen ins Krankenhaus  eingeliefert worden. Die Belastung entsteht durch die Kohlen, mit denen  die Wasserpfeifen erhitzt werden. Angegeben wird der Anteil des  Kohlenmonoxids in ppm, parts per million. Der Wert gibt an, wie viele  Teile CO in einer Million Teilen Luft enthalten sind. 

Die Feuerwehr stellte in beiden überprüften Lokalen fest, dass die  CO-Konzentration über 30 ppm lag. Das ist der Wert, ab dem Feuerwehrleute  im Einsatz Atemschutz tragen sollen. An Arbeitsplätzen darf diese  Konzentration nicht dauerhaft überschritten werden. Werte in dieser Höhe  können bei gesunden Menschen Unwohlsein auslösen. Dauerhafte  gesundheitliche Beeinträchtigungen sind aber nicht zu befürchten, wenn man  der Belastung nicht über lange Zeit ausgesetzt ist. 

In einer der Bars reichte es aus, die "vergessene" Lüftung einzuschalten.  Danach lag die Konzentration innerhalb weniger Minuten unterhalb des  Grenzwerts. Das Ordnungsamt empfahl Gästen, die bereits mehrere Stunden im  Gastraum gesessen hatten, eine wenige belastete Umgebung aufzusuchen. 

In der zweiten überprüften Shisha-Bar fehlte eine leistungsfähige  Lüftungsanlage. Hier wurde der Gastraum vorübergehend geräumt, bis die  Konzentration des Kohlenmonoxids durch Querlüften gesenkt war. In dem  Raum, in dem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Wasserpfeifen  vorbereiten, erreichte das CO fast 80 ppm. Feuerwehrleute dürfen bei mehr  als 60 ppm maximal 15 Minuten ohne Atemschutz arbeiten und nur, wenn dies  zur Rettung von Menschen erforderlich ist. 

Neben der Atemluft-Messung bot die Feuerwehr in beiden Bars dem Personal  eine Schnellmessung der Blutwerte an. Dabei wurden erhöhte, aber nicht  akut gefährliche Werte ermittelt. In einem Fall ging die Empfehlung an den  Betroffenen, sich zur Sicherheit im Krankenhaus genauer untersuchen zu  lassen. Die Entscheidung, das zu tun oder zu lassen, liegt bei der  untersuchten Person. 

Die weiteren Überprüfungen des Ordnungsamtes hatten acht Bußgeldverfahren  wegen Verstößen gegen den Nichtraucherschutz zur Folge. Die Polizei half  bei einigen Personalienfeststellungen, musste aber sonst nicht eingreifen.  Fündig wurde dagegen der Zoll. Gegen die Betreiber beider Lokale werden  Ermittlungsverfahren eingeleitet. Hier besteht der Verdacht, dass Tabak  teilweise nicht oder nicht richtig versteuert wurde. 

Durch die Zusammenarbeit der vier Dienststellen wurden die  Beeinträchtigungen für die Betreiber so gering wie möglich gehalten. Ohne  die Absprache der Behörden wäre der Betrieb an vier unterschiedlichen  Abenden gestört worden.

Foto: Stadt Viersen

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